Webcam-Sex vor Kindern strafbar
In einem Verfahren gegen einen belgischen Sexualstraftäter hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Webcam-Sex vor Kindern genauso strafbar ist wie unmittelbarer Sex vor Kindern.
Das Urteil beruft sich auf das Gesetz gegen den Mißbrauch von Kindern, das Kinder unter anderem vor Wahrnehmungen sexueller Handlungen schützen soll. Durch das Medium der Webcam sei zwar keine räumliche Unmittelbarkeit des Täters gegeben, aber die Wahrnehmung der Kinder erfolge trotzdem unmittelbar, entschied das Gericht.
Damit ist das Urteil gegen den belgischen Sexualstraftäter rechtskräftig. Der Belgier hatte über seine Webcam Kontakt mit fünf Kindern hergestellt, onaniert und von den Kindern verlangt, sich auszuziehen.
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