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Nicht jugendfrei

Ein Vorteil des Internet-Angebotes in der Erotik Welt, ist dass das Netz keine Uhrzeit kennt. Egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit es einen überkommt, erotische Inhalte im Netz stehen ausnahmslos immer zur Verfügung. Wer seinen Rechner für Webseiten die erotische oder pornographische Inhalte zeigen sperren will, muss sich ein Passwort zulegen, dass keiner kennt oder den Zugriff auf einzelne Seiten sperren. Bei der Vielfalt der Angebote kommt man da allerdings wahrscheinlich kaum hinterher.

Ja ich bin achtzehn!

Wenn man sich jugendgeschützte Inhalte im Netz anschauen will, muss man maximal einmal auf einen Button klicken mit dem man seine Volljährigkeit bestätigt. Kontrolliert wird das nicht und kann es auch nur schwer. Bei kostenpflichtigen Inhalten muss man sich meist mit seiner Kreditkarte oder sonstigen vollständigen Daten anmelden, so dass das Alter geprüft und der Zugang gegebenenfalls verweigert werden kann.

Strengere Regel fürs Fernsehen

Im TV sieht das anders aus. Hier ist es grundsätzlich untersagt Sendungen und Filme, die dem Jugendschutz unterliegen rund um die Uhr auszustrahlen. Filme die ab 16 klassifiziert sind dürfen ungeschnitten gar nicht vor 10 Uhr abends gezeigt werden, Filme ab 19 sogar erst ab 23 Uhr abends. Dass man so manchen Kinofilm der ab 16 oder ab 18 ist trotzdem schon das ein oder andere Mal im Fernsehen gesehen hat, liegt daran, dass dann die Szenen die vom Jugendschutz zum Grund für die Altersbeschränkung wurden, raus geschnitten worden sind.

Pay TV auch betroffen

Von dieser Regelung sind auch Bezahlangebote im Pay TV betroffen. Der ehemalige Premiere-Sender, heute SKY, hat erst kürzlich erfahren müssen wie streng die deutschen Gerichte in dieser Hinsicht sind. Für die Erotikangebote des Senders gilt dasselbe wie für Kinofilme im Free-TV. Keine Sendung solcher Art vor 22 oder 23 Uhr, entsprechend der Altersfreigabe. Der Gedanken, dass SKY das Problem mit der Forderung einer PIN-Eingabe gelöst hatte, erschien verlockend, reicht aber in der Realität nicht aus. Zu unsicher, befanden die Gerichte und so wurde nun vorerst per einstweiliger Verfügung die Einstellung der Pay-Per-View Erotilsendungen bewirkt.

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